Winterdienst in Bochum und Umgebung
Winterdienst für Ihr Grundstück
Wir räumen und streuen Gehweg, Zugänge, Treppen und Hofflächen im Umkreis von etwa 9 km um unseren Betriebshof in Bochum: in großen Teilen von Bochum und Herne, in Castrop-Rauxel, Dortmund-West und Witten. Tragen Sie Ihr Objekt ein, Sie erhalten ein schriftliches Angebot.
Leistung
Was zum Winterdienst gehört
Räumen und Streuen
Zuerst die Hauszugänge, dann Treppen, dann der Gehweg, danach Hof und Stellplätze. Auf Gehwegen streuen wir abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat, so wie es die Satzung Ihrer Stadt vorschreibt.
Kontrollgänge
Bei angesagtem Frost oder Schnee sehen wir nach, ob geräumt oder gestreut werden muss. Auch ein Kontrollgang ohne Einsatz wird festgehalten.
Einsatznachweis
Zu jedem Einsatz notieren wir Uhrzeit, Art des Einsatzes, Streumittel und Wetter und machen ein Foto der Fläche.
Ablauf
So kommen Sie zum Angebot
1. Objekt eintragen
Adresse, Gehweg, Zugänge, Treppen und Flächen schätzen Sie selbst, das dauert wenige Minuten. Das Formular rechnet die Flächen mit.
2. Wir prüfen
Wir sehen uns Ihre Angaben und das Grundstück an und melden uns bei Rückfragen telefonisch.
3. Angebot
Sie erhalten ein schriftliches Angebot für die Saison, aufgeschlüsselt nach Flächen und Leistungen.
Anfrage
Objekt eintragen
Schätzen genügt. Länge mit Schritten messen: ein Schritt ist etwa 0,75 m. Felder, die bei Ihnen nicht vorkommen, lassen Sie leer.
Bis Ende Februar
Auch im Winter: Gehölzschnitt und Pflanzung
Der Winter ist die Zeit für starke Rückschnitte und, solange der Boden offen ist, für neue Hecken und Bäume.
Gehölzschnitt
Ein starker Rückschnitt von Hecken und Gehölzen ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz nur vom 1. Oktober bis 28. Februar erlaubt. Vor jedem Schnitt prüfen wir auf Nester.
Pflanzung
Hecken, Sträucher und Bäume pflanzen wir an frostfreien Tagen, solange der Boden nicht gefroren ist, mit Bodenvorbereitung und Anwachspflege.
Baumfällung und Kronenschnitt
Fällungen und starke Rückschnitte sind von Oktober bis Ende Februar erlaubt. Wir prüfen den Baum, fällen fachgerecht und entsorgen.
Fragen
Häufige Fragen zum Winterdienst
Welche Räumzeiten gelten?
Das regelt die Satzung Ihrer Stadt; wir richten uns nach der Satzung am Objekt. In Bochum zum Beispiel sind Gehwege von 7 bis 20 Uhr von Schnee und Eis frei zu halten. Fällt nach 20 Uhr Schnee oder entsteht Glätte, muss bis 8 Uhr am nächsten Morgen geräumt sein, mindestens 1 m breit.
Darf auf Gehwegen Salz gestreut werden?
In Bochum nicht. Auf Gehwegen sind abstumpfende Mittel wie Splitt, Granulat oder Sand vorgeschrieben. Salz ist nur ausnahmsweise erlaubt, etwa bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen und starkem Gefälle.
Wie weit fahren Sie für den Winterdienst?
Bis etwa 9 km um unseren Betriebshof in Bochum-Harpen, damit wir die Objekte bei Schnee am Morgen rechtzeitig erreichen. Das Formular zeigt nach der Postleitzahl, ob Ihr Objekt im Gebiet liegt. Gartenpflege, Gehölzschnitt und Pflanzung bieten wir im ganzen Ruhrgebiet an.
Muss ich genau messen?
Nein. Eine Schätzung genügt, zum Beispiel mit Schritten. Vor dem Angebot prüfen wir die Angaben und fragen bei Bedarf nach.