Allgemeine Geschäftsbedingungen

für unsere Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen

 

Vertragliche Grundlage für alle unsere Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B und C, in der jeweils neuesten Fassung (im folgenden VOB genannt). Die VOB gilt als Vertragsmuster zwischen Ihnen, dem Auftraggeber, und uns, dem Auftragnehmer, welche die Interessen beider Vertragsparteien in ausgewogener Weise berücksichtigt.

Die VOB kann von unseren Kunden während der Geschäftszeit bei uns jederzeit eingesehen werden. Auf Wunsch wird die VOB unseren Kunden ausgeliehen oder kostenlos auszugsweise abgelichtet. Damit gehen wir davon aus, dass unser Kunde gem. §1, Abs. 2 AGB, Kenntnis über den Inhalt der VOB erlangen konnte.

Für unsere Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen gelten ergänzend zur VOB folgende zusätzliche Geschäftsbedingungen:

 

I. Angebote, Unterlagen

1.Gültigkeitsdauer der Angebote

Die von der Firma Brandschädel Gartenplanungs- & Landschaftsbau GmbH unterbreiteten Angebote gelten bis zur Auftragserteilung als freibleibend.

2.Geistiges Eigentum

Ideen, Planungen, Entwürfe, Zeichnungen und selbst erstellte Angebotstexte sind Eigentum der Firma Brandschädel Gartenplanungs- & Landschaftsbau GmbH und dürfen ohne deren schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden. Bei ausbleibender Auftragserteilung sind diese unverzüglich an die Firma Brandschädel Gartenplanungs- & Landschaftsbau GmbH zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden.

a.) Entwurfsplanungen bzw. Ausführungsplanungen können auch durch den Auftraggeber käuflich erworben werden. Der Kaufpreis richtet sich je nach Aufwand der Planung sowie nach dem Ausführungswert.

3. Bauliche Unterlagen 
Die für die Ausführung der Arbeiten nötigen Unterlagen sind uns von unseren Kunden unentgeltlich und rechtzeitig zur übergeben. Dazu zählen auch Unterlagen über alle Gas-, Wasser-, Abwasser-, Strom-, Telefon-, Computer- und andere Versorgungsleitungen im Bereich des Bauvorhabens.

a.) Die Firma Brandschädel Gartenplanungs- & Landschaftsbau GmbH hat das Recht nach der Auftragserteilung durch den Kunden/Auftraggeber Subunternehmer sowie Drittfirmen mit der Ausführung zu beauftragen.

 

II. Preise und Leistungen

1.Preis und Leistungen 
Alle Preise gelten nur bei ungeteilter Bestellung des angebotenen Vertragsinhalts und bei ununterbrochener Leistungserstellung mit anschliessender Übergabe.

2.Preise und Zuschläge
Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden, sowie Arbeiten unter erschwerten, nicht voraussehbaren Bedingungen behalten wir uns vor, Zuschläge zu berechnen.

3.Mehrarbeiten
Die angebotenen Arbeiten werden gemäß VOB nach Einheitspreis, nach Pauschalpreis oder nach Aufwand (im Stundenlohn) angeboten, ausgeführt und abgerechnet. Werden Arbeiten nach Aufwand (im Stundenlohn) angeboten und ausgeführt, die weniger als einen Arbeitstag andauern, so wird der entstandene Aufwand für die Hin- und Rückfahrt unserer Mitarbeiter in Rechnung gestellt. Bei Arbeiten, die mehr als einen Arbeitstag andauern, wird nur die Hinfahrt in Rechnung gestellt.

4. Zusätzliche Arbeitsleistungen
Wünscht unser Kunde über das Leistungsverzeichnis hinausgehende Leistungen, so werden diese nach Aufwand abgerechnet und durch Stundennachweise sowie an Hand der Lieferscheine nachgewiesen.

5.MwSt
Als Mehrwertsteuer wird immer der zur Zeit der Rechnungsstellung geltende gesetzliche Mehrwertsteuersatz des jeweiligen Ausführungsortes/Landes ausgewiesen und berechnet.

6.Abzüge, Rabatte und Preisnachlässe 
Die Firma Brandschädel Gartenplanungs- & Landschaftsbau GmbH, weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Rechnungen (Handwerkerrechnungen) nicht vereinbarte Abzüge (Skonti, Rabatte, u.a.) unzulässig sind.

7. Zahlung
Baustellen und Aufträge werden generell mit Abschlagszahlungen nach Baufortschritt durch uns Abgerechnet. Mit Auftragserteilung wird je nach Grösse des Bauvorhabens und nach Vereinbarung eine Anzahlung in Höhe von 25% bis 45% fällig.

8. Ratenzahlung
In Einzelfällen können Ratenzahlungen vor Vertragsabschluss vereinbart werden. Die Maximalen Laufzeiten für eine Ratenzahlung liegen zwischen 6 und 12 Monaten.

a.) Nicht im Vertragsabschluss vereinbarte Ratenzahlung
Sollte ein Kunde nicht in der Lage seien die Rechnungsbeträge fristgerecht (wie vertraglich vereinbart) zahlen können so kann auch während der Ausführungsarbeiten eine Ratenzahlung vereinbart werden. In diesem Fall berechnen wir einen Zins in Höhe von 6% p.a.

9. Referenzobjekt
Der Auftraggeber stimmt mit Vertragsabschluss zu das die Firma Brandschädel Gartenplanungs- & Landschaftsbau GmbH Fotos von den Ausführungsarbeiten sowie Fotos des fertigen Objekts, des Projekts und der Planung auf der Homepage veröffentlichen darf. 

a.) Generell werden keine Postanschriften oder Tel. Nr. mit veröffentlicht. Gartenanlagen die nach der Fertigstellung zur Besichtigung für Neukunden der Firma Brandschädel Gartenplanungs- & Landschaftsbau GmbH zur Verfügung stehen werden durch uns mit einem Preisvorteil erstellt. Der Preisvorteil errechnet sich aus dem Auftragsvolumen und kann je nach Auftrag zwischen 3% und 10% liegen. Besichtigungen mit Kunden der Firma Brandschädel Gartenplanungs- & Landschaftsbau GmbH werden grundsätzlich nur nach Terminabsprache mit dem Auftraggeber/Eigentümer durchgeführt.

 

III. Lieferzeiten, Ausführungsfristen, Ausführung, Fertigstellungspflege

1.Termine und Fertigstellung 
Firma Brandschädel Gartenplanungs- & Landschaftsbau GmbH, kann sich nur an die bei der Auftragserteilung als verbindlich zugesagten Ausführungstermine halten. Verzögern sich zugesagte Ausführungstermine durch verlängerten Lieferzeiten der Hersteller, oder nicht rechtzeitig Fertiggestellte Vorleistungen, so ist dieses eine von uns nicht zu vertretende Verzögerung. Ebenso können wir Verzögerungen aus Witterungsgründen, besonders bei Bodenarbeiten, nicht vertreten.

2.Vorschriften
Soweit DIN-Vorschriften nicht bestehen, führen wir die Arbeiten nach den allgemein anerkannten Regeln und Techniken des Garten und Landschaftsbaus aus.

3.Lager und Material 
Während der Ausführung der Arbeiten ist für die Aufbewahrung von Werkzeug und Kleinmaterial, soweit möglich, ein verschließbarer Raum (Garage o.ä.) kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schüttgüter, nicht einschließbare Baustoffe und Maschinen ist ein Lagerplatz vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung zu stellen.

4.Fertigstellungspflege 
Eine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen kann nur mit der gesonderten Beauftragung einer Fertigstellungspflege über ein bzw. zwei Jahre übernommen werden. Eine im Rahmen der Fertigstellungspflege gegebene Garantie setzt die richtige Behandlung der Pflanzen durch den Kunden außerhalb unserer Pflegeleistung voraus (keine zusätzliche Düngung, Wässern nach Absprache etc.)
Fälle höherer Gewalt wie Sturm, Frost , Dürre, Schädlingsbefall etc. sind von der Garantie ausgenommen.

 

IV. Eigentumsvorbehalt

1. Eigentumsvorbehalt 
Alle gelieferten eingebauten Materialien, inkl. Pflanzen bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Brandschädel Gartenplanungs- & Landschaftsbau GmbH. Sie dürfen bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine wieder ausgebaut werden.

 

V. Allgemeines

1.Gerichtsstand
Gerichtsstand für Brandschädel Gartenplanungs- & Landschaftsbau GmbH ist Bochum.

2.Wirksamkeit 
Sind ggfs. Teile des Vertrages und/oder seiner Vertragsgrundlagen unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht berührt.

3.Gefahrengut und Umweltgefährdende Stoffe 
Entsorgen wir Stoffe von unseren Kunden, deren Umweltgefährdung im Angebot, Auftrag oder in der Rechnung nicht erwähnt worden sind, und von deren umweltgefährdender Wirkung offensichtlich nicht auszugehen war, so haftet unser Kunde auch nach der Rechnungsbegleichung für diese Stoffe.

Brandschädel Gartenplanungs- & Landschaftsbau GmbH
44805 Bochum

Stand 2009

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