Fällzeiten, Schonzeit und wann Sie eine Genehmigung brauchen – das Wichtigste für Bochum und NRW.
Die gesetzliche Schonzeit beachten
In Deutschland gilt nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine Schonzeit: Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Bäume, Hecken und Gehölze nicht radikal gefällt oder zurückgeschnitten werden. Dieser Schutz gilt den brütenden Vögeln. Fällarbeiten finden daher in der Regel im Winterhalbjahr statt – zwischen Oktober und Februar.
Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Viele Städte – auch im Ruhrgebiet – haben eine Baumschutzsatzung. Ob Sie für eine Fällung eine Genehmigung benötigen, hängt von Stammumfang, Baumart und Standort ab. In Bochum sollten Sie vor einer geplanten Fällung beim Umwelt- und Grünflächenamt nachfragen. Wir unterstützen Sie gern bei der Einschätzung.
Ausnahmen und Gefahr im Verzug
Es gibt Ausnahmen: Kranke, abgestorbene oder akut umsturzgefährdete Bäume dürfen unter Umständen auch in der Schonzeit entfernt werden – das sollte aber dokumentiert und im Zweifel mit der Behörde abgestimmt sein. Bei Gefahr im Verzug zählt die Sicherheit zuerst.
Fällung vom Fachbetrieb
Gerade große oder schwer zugängliche Bäume gehören in fachkundige Hände. Mit Seilklettertechnik (SKT) und Hubsteiger fällen und beschneiden wir auch dort sicher, wo kein Kran hinkommt. So vermeiden Sie Schäden an Haus, Zaun und Nachbargrundstück.
