Pflasterarbeiten
Einfahrten, Stellplätze und Wege aus Betonstein oder Naturstein, mit Unterbau und Entwässerung.
Details ansehenLeistung
Fällungen auch in engen Lagen, Kronenschnitt und Baumpflege mit Seilklettertechnik und Hubsteiger. Wir prüfen die Genehmigung, sichern die Umgebung und entsorgen Holz und Grünschnitt.
Nicht jeder große Baum ist ein Problem. Kritisch wird es, wenn Stand- oder Bruchsicherheit nachlassen: Pilzbefall am Stammfuß, Totholz in der Krone, Risse oder Schäden nach Sturm. Beim Ortstermin sagen wir Ihnen, ob eine Kronenpflege reicht oder eine Fällung nötig ist.
In Hinterhöfen, zwischen Gebäuden oder über Dächern kommt kein Kran hin. Mit Seilklettertechnik (SKT) steigen wir in den Baum, zerlegen ihn von oben nach unten und seilen die Teile kontrolliert ab. Wo Platz ist, arbeiten wir mit der Hubarbeitsbühne.
Holz und Grünschnitt fahren wir ab. Auf Wunsch bleibt das Stammholz zerkleinert als Brennholz bei Ihnen.
Ablauf
Wir beurteilen Baum, Umgebung, Zufahrt und Gefahren für Gebäude, Leitungen und Nachbarn.
Fällt der Baum unter die Baumschutzsatzung Ihrer Stadt, klären wir den Antrag und die Fristen mit Ihnen.
Mit SKT oder Hubsteiger wird der Baum in Abschnitten abgetragen. Der Arbeitsbereich ist abgesperrt, die Teile werden abgeseilt.
Holz und Grünschnitt werden abgefahren, die Fläche gereinigt. Auf Wunsch bleibt Brennholz vor Ort.
Technik
Der Kletterer arbeitet gesichert in der Krone, ohne schweres Gerät im Garten. Ideal für beengte Grundstücke und Bäume nahe an Gebäuden.
Bei guter Zufahrt schneller und für große Kronen geeignet. Der Baum wird vom Korb aus abgetragen.
Totholz entfernen, Krone einkürzen oder auslichten, Kronensicherung mit Gurten. Erhält den Baum und verringert das Risiko.
Abgebrochene Äste, angerissene Kronen und geworfene Bäume beseitigen wir zügig, damit keine weitere Gefahr entsteht.
Eine Fällung wird nicht nach Stammdurchmesser allein berechnet. Entscheidend sind:
Nach der Besichtigung erhalten Sie ein Angebot mit Festpreis.
Fällungen und starke Rückschnitte sind vom 1. Oktober bis 28. Februar erlaubt. Außerhalb dieser Zeit nur bei Gefahr im Verzug oder mit Ausnahmegenehmigung. Kronenpflege und Totholzentfernung sind ganzjährig möglich.
Zum Nachlesen: Wann darf man Bäume fällen?
Häufige Fragen
In vielen Städten des Ruhrgebiets gilt eine Baumschutzsatzung, die ab einem bestimmten Stammumfang eine Genehmigung verlangt. Wir prüfen das vor dem Auftrag und helfen beim Antrag.
Ja. Mit Seilklettertechnik brauchen wir keine Zufahrt für Maschinen. Der Baum wird in Abschnitten abgetragen und abgeseilt.
Wir fahren Holz und Grünschnitt ab und entsorgen sie fachgerecht. Auf Wunsch bleibt das Stammholz zerkleinert als Brennholz bei Ihnen, das senkt die Entsorgungskosten.
Einblicke
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