Gartenjahr

Welche Gartenarbeiten wann anstehen

Jede Jahreszeit hat ihre Arbeiten, manche sind gesetzlich an Fristen gebunden. Hier finden Sie den Überblick für Gärten im Ruhrgebiet und die passende Leistung dazu.

Aktuelle Saison: FrühjahrSommerHerbstWinter

Jetzt aktuell

Frühjahr

März bis Mai

Der Garten erwacht, und die meisten Pflegearbeiten beginnen. Ab dem 1. März gilt die Schonzeit für Gehölze: Hecken und Sträucher dürfen bis Ende September nur noch schonend in Form geschnitten, nicht mehr stark zurückgesetzt werden.

Das steht an

  • Rasen vertikutieren, düngen und nachsäen, Rollrasen verlegen
  • Stauden und Gräser zurückschneiden, Beete lockern und mulchen
  • Frühjahrsblühende Sträucher nach der Blüte schneiden
  • Stauden, Sommerblüher und Kübelpflanzen setzen
  • Teichtechnik in Betrieb nehmen, Teichpflanzen ergänzen
  • Bauprojekte starten: Terrassen, Wege, Zäune, Teiche
Jetzt aktuell

Sommer

Juni bis August

Pflege und Bau laufen parallel. Hecken bekommen ihren Formschnitt, der Rasen braucht regelmäßig Wasser und Schnitt. Vor jedem Heckenschnitt prüfen wir, ob Vögel darin brüten.

Das steht an

  • Formschnitt an Hecken, meist im Juni und ein zweites Mal im August
  • Rasen mähen, bei Trockenheit wässern, Rasenkanten schneiden
  • Beete pflegen, Verblühtes entfernen, Unkraut kontrollieren
  • Teich: Wasserstand halten, Algen und Fadenalgen entfernen
  • Terrassen, Wege und Pflasterflächen bei trockenem Wetter bauen
  • Herbstpflanzung planen: Gehölze, Hecken, Blumenzwiebeln
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Herbst

September bis November

Die wichtigste Pflanzzeit des Jahres. Der Boden ist noch warm, Gehölze wurzeln bis zum Frost ein und starten im Frühjahr kräftig. Ab dem 1. Oktober endet die Schonzeit: Hecken dürfen auf den Stock gesetzt und Bäume gefällt werden.

Das steht an

  • Hecken, Sträucher, Obst- und Ziergehölze pflanzen, ab Oktober auch wurzelnackte Ware
  • Blumenzwiebeln für das Frühjahr setzen
  • Starker Rückschnitt und Verjüngung von Hecken und Gehölzen ab Oktober
  • Baumfällung und Kronenrückschnitt, Fällsaison bis Ende Februar
  • Rasen: letzte Mahd, Herbstdüngung, Laub entfernen
  • Garten winterfest machen: Bewässerung entleeren, Kübelpflanzen schützen, Teichtechnik sichern
  • Pflaster- und Natursteinarbeiten bis zum ersten Frost
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Winter

Dezember bis Februar

Ruhe im Beet, Arbeit an den Bäumen. Ohne Laub sind Kronen gut zu beurteilen, Fällungen und starke Rückschnitte sind bis zum 28. Februar erlaubt. Für Bauprojekte im Frühjahr ist jetzt die Zeit für Ortstermin, Planung und Angebot.

Das steht an

  • Baumfällung, Kronenpflege, Entfernen von Totholz und Gefahrenbäumen
  • Obstbaumschnitt an frostfreien Tagen
  • Zäune, Tore und Sichtschutz setzen, solange der Boden nicht gefroren ist
  • Winterdienst für Gewerbeflächen und Hausverwaltungen auf Anfrage
  • Planung und Angebot für Terrassen, Gärten und Teiche im Frühjahr
  • Ab Ende Februar: Gräser und Stauden zurückschneiden

Gesetzliche Fristen im Überblick

Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken, Gebüsche und Bäume außerhalb des Waldes nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden (Bundesnaturschutzgesetz, § 39). Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt. Für Fällungen gilt in vielen Städten des Ruhrgebiets zusätzlich eine Baumschutzsatzung, die eine Genehmigung verlangt. Wir prüfen das vor jedem Auftrag.

Kontakt

Welche Arbeit steht bei Ihnen an?

Nennen Sie uns Ihr Vorhaben, wir schlagen den passenden Zeitpunkt vor und kommen zum kostenlosen Ortstermin.