Wann der Heckenschnitt erlaubt ist und wie Sie Form und Gesundheit Ihrer Hecke langfristig erhalten.
Der richtige Zeitpunkt
Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39) verbietet es, Hecken und Gebüsche zwischen dem 1. März und dem 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Erlaubt sind in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte, die nur den Zuwachs des Jahres kürzen. Starke Rückschnitte und das Verjüngen alter Hecken gehören ins Winterhalbjahr von Oktober bis Februar.
Unabhängig vom Datum gilt: Sitzt ein Vogel in der Hecke und brütet, darf das Nest nicht gestört werden. Schauen Sie deshalb vor jedem Schnitt in die Hecke hinein.
Wie oft schneiden?
Die meisten Formhecken bekommen zwei Schnitte im Jahr. Der erste folgt nach dem ersten Austrieb Ende Juni, wenn die Vögel ihre erste Brut hinter sich haben. Der zweite folgt im Spätsommer, damit die Hecke bis zum Winter dicht und ordentlich bleibt.

- Liguster, Hainbuche, Rotbuche: zwei Schnitte, Ende Juni und August
- Thuja und Scheinzypresse: ein bis zwei Schnitte, nicht ins alte, braune Holz schneiden, dort treiben sie nicht wieder aus
- Kirschlorbeer: nach der Blüte, am besten mit der Handschere, damit die großen Blätter nicht zerschnitten werden
- Eibe: verträgt auch starken Rückschnitt und treibt aus altem Holz wieder aus
Technik und Form
Schneiden Sie Hecken leicht trapezförmig, unten breiter als oben. So erhält auch der untere Bereich genug Licht und verkahlt nicht. Bei einer Hecke von zwei Metern Höhe reichen 10 bis 20 cm Unterschied zwischen Fuß und Krone.

Eine gespannte Schnur hilft, die Oberkante gerade zu halten. Saubere, scharfe Werkzeuge sorgen für glatte Schnitte, die schnell verheilen. Schneiden Sie nicht in praller Mittagssonne, frische Schnittflächen verbrennen sonst leicht.
Wenn die Hecke zu groß geworden ist
Eine Hecke, die über Jahre zu breit oder zu hoch gewachsen ist, lässt sich in der Regel verjüngen. Laubgehölze wie Hainbuche oder Liguster vertragen es, im Winter kräftig zurückgeschnitten zu werden. Bei Thuja geht das nicht, hier hilft oft nur eine neue Pflanzung.

Mit den Nachbarn sollten Sie früh reden: Hecken an der Grundstücksgrenze unterliegen dem Nachbarrecht des Landes, das Abstände und Höhen regelt.
Den Heckenschnitt übernehmen wir einmalig oder im Pflegevertrag, mehr dazu unter Gartenpflege.


